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   BGH, 01.06.1967 - II ZR 159/65   

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https://dejure.org/1967,7709
BGH, 01.06.1967 - II ZR 159/65 (https://dejure.org/1967,7709)
BGH, Entscheidung vom 01.06.1967 - II ZR 159/65 (https://dejure.org/1967,7709)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 1967 - II ZR 159/65 (https://dejure.org/1967,7709)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Annahme einer durch Nachlässigkeit entstandenen nennenswerten Verzögerung einer Zustellung - Möglichkeit der Zurückbeziehung einer Zustellung der Klage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.10.1963 - VIII ZR 76/62
    Auszug aus BGH, 01.06.1967 - II ZR 159/65
    Nach feststehender Rechtsprechung ist eine Zustellung nicht mehr "demnächst" bewirkt, wenn der Kläger oder sein Prozeßbevollmächtigter durch Nachlässigkeit (oder, wie es in manchen Entscheidungen heißt, "durch nicht nur geringfügig nachlässiges Verhalten") zu einer nennenswerten Verzögerung der Zustellung beigetragen hat (BGH£ 31, 342, 347; BGH VersR 1961, 713; 1964, 75 [BGH 23.10.1963 - IV ZR 73/63]; 1966, 627und 675 u.a.m.).

    Dabei ist das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, daß die Partei den Kostenvorschuß nicht selbst zu berechnen braucht und im allgemeinen abwarten kann, bis der Vorschuß nach § 111 Abs. 1 Satz 1 GKG von ihr "erfordert" wird (BGH VersR 1966, 675; 1964, 75 [BGH 23.10.1963 - IV ZR 73/63]; st.Rspr.).

  • BGH, 23.10.1963 - IV ZR 73/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.06.1967 - II ZR 159/65
    Nach feststehender Rechtsprechung ist eine Zustellung nicht mehr "demnächst" bewirkt, wenn der Kläger oder sein Prozeßbevollmächtigter durch Nachlässigkeit (oder, wie es in manchen Entscheidungen heißt, "durch nicht nur geringfügig nachlässiges Verhalten") zu einer nennenswerten Verzögerung der Zustellung beigetragen hat (BGH£ 31, 342, 347; BGH VersR 1961, 713; 1964, 75 [BGH 23.10.1963 - IV ZR 73/63]; 1966, 627und 675 u.a.m.).

    Dabei ist das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, daß die Partei den Kostenvorschuß nicht selbst zu berechnen braucht und im allgemeinen abwarten kann, bis der Vorschuß nach § 111 Abs. 1 Satz 1 GKG von ihr "erfordert" wird (BGH VersR 1966, 675; 1964, 75 [BGH 23.10.1963 - IV ZR 73/63]; st.Rspr.).

  • BGH, 05.06.1961 - III ZR 73/60
    Auszug aus BGH, 01.06.1967 - II ZR 159/65
    Nach feststehender Rechtsprechung ist eine Zustellung nicht mehr "demnächst" bewirkt, wenn der Kläger oder sein Prozeßbevollmächtigter durch Nachlässigkeit (oder, wie es in manchen Entscheidungen heißt, "durch nicht nur geringfügig nachlässiges Verhalten") zu einer nennenswerten Verzögerung der Zustellung beigetragen hat (BGH£ 31, 342, 347; BGH VersR 1961, 713; 1964, 75 [BGH 23.10.1963 - IV ZR 73/63]; 1966, 627und 675 u.a.m.).
  • BGH, 23.05.1966 - II ZR 23/64

    Rückwirkung der alsbald erfolgten Zustellung; Einzahlung der Gerichtskosten

    Auszug aus BGH, 01.06.1967 - II ZR 159/65
    Dabei ist das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, daß die Partei den Kostenvorschuß nicht selbst zu berechnen braucht und im allgemeinen abwarten kann, bis der Vorschuß nach § 111 Abs. 1 Satz 1 GKG von ihr "erfordert" wird (BGH VersR 1966, 675; 1964, 75 [BGH 23.10.1963 - IV ZR 73/63]; st.Rspr.).
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